IT-Sicherheit · Frankfurt (Oder) und Umgebung

IT-Sicherheit für kleine Unternehmen in Frankfurt (Oder)

Virenschutz, ein Wiederherstellungstest Ihrer Backups in jedem Quartal und die Anmeldung mit zweitem Faktor: im Paket Sicherheit für 79 € netto pro Arbeitsplatz und Monat. Dazu eine nüchterne Einordnung, was NIS-2 für kleine Zulieferer bedeutet und was nicht.

Was das Paket Sicherheit enthält

Es enthält alles aus der laufenden IT-Betreuung, also Fernsupport, Monitoring und System-Updates. Dazu kommt:

  • Bitdefender-Virenschutz auf jedem betreuten Rechner.
  • Wiederherstellungstest der Backups einmal pro Quartal: Wir spielen Daten testweise zurück und prüfen, ob sie vollständig sind.
  • MFA und Microsoft-365-Konten im Griff, etwa wenn jemand neu anfängt oder das Unternehmen verlässt.
  • IT-Statusbericht jeden Monat.
  • Reaktion innerhalb von 8 Arbeitsstunden, gerechnet bis zum Beginn der Arbeit.

Was es kostet

79 € netto pro Arbeitsplatz und Monat, mindestens 237 €. Zum Vergleich das Paket Betreuung mit Virenschutz:

AusgangslageSicherheitBetreuung mit Virenschutz
2 Arbeitsplätze237 € (Mindestbetrag)160 €
4 Arbeitsplätze316 €216 €
8 Arbeitsplätze und 1 Server782 €582 €

Der Aufpreis deckt Wiederherstellungstests, MFA, Monatsbericht und die kürzere Reaktionszeit. Monatlich kündbar, ein Monat Frist ab der nächsten Rechnung. Alle Pakete im Vergleich: IT-Betreuung pro Arbeitsplatz.

Technik

Die Bausteine dahinter

Was davon im Monatspreis steckt, steht jeweils dabei.

Firewall

OPNsense oder pfSense regelt, was ins Firmennetz hinein und hinaus darf, auch per VPN fürs Homeoffice. Den Aufbau rechnen wir als Projekt ab.

OPNsensepfSenseVPN

Endpoint-Schutz

Bitdefender GravityZone auf allen Rechnern, zentral verwaltet. Im Paket Sicherheit enthalten, in Mikro und Betreuung für 5 € pro Arbeitsplatz.

BitdefenderGravityZone

Monitoring

Zabbix überwacht Rechner und Netzwerk. Server und NAS nehmen wir für 150 € pro Stück und Monat dazu, mit Updates und Kontrolle der Backups.

Zabbix

Geprüfte Backups

Mit Veeam oder auf einem Synology-NAS, lokal und in der Cloud. Im Paket Sicherheit testen wir jedes Quartal die Wiederherstellung.

VeeamSynology

Fernwartung mit eigenem Server

BonDesk, unser Programm auf RustDesk-Basis, verbindet über einen Server in Deutschland. Jede Sitzung bestätigen Sie selbst.

So läuft die Fernwartung →

Schulungen zur Cyberhygiene

Für Ihre Mitarbeiter. Nicht im Monatspreis enthalten, den Umfang besprechen wir mit Ihnen.

NIS-2 kurz erklärt

Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz, verkündet am Vortag im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 301). Kern ist das neu gefasste BSI-Gesetz (BSIG). Laut BSI stehen damit rund 29.500 Einrichtungen unter seiner Aufsicht.

Wer betroffen ist

Entscheidend sind Branche und Größe zusammen (§ 28 BSIG):

  • Wichtige Einrichtung: tätig in einem Sektor aus Anlage 1 oder 2 des BSIG und mindestens 50 Beschäftigte oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme.
  • Besonders wichtige Einrichtung: Sektor aus Anlage 1 und mindestens 250 Beschäftigte oder mehr als 50 Mio. € Umsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme.
  • Einige Einrichtungsarten gelten unabhängig von der Größe, etwa Betreiber kritischer Anlagen und DNS-Diensteanbieter.

Zu den Sektoren zählen etwa Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittelindustrie und Teile des verarbeitenden Gewerbes wie der Maschinenbau.

Welche Pflichten folgen

  • Registrierung im BSI-Portal binnen drei Monaten, nachdem ein Unternehmen erstmals als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung gilt (§ 33 BSIG). Für die seit Dezember 2025 Betroffenen ist die Frist laut BSI abgelaufen.
  • Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle (§ 32 BSIG): Erstmeldung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung nach spätestens einem Monat.
  • Risikomanagement (§ 30 BSIG), dokumentiert. Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen umsetzen, überwachen und sich regelmäßig schulen lassen (§ 38 BSIG).

Ob Sie dazugehören, prüfen Sie selbst, etwa mit der anonymen NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI. Ihr Ergebnis ist laut BSI rechtlich nicht bindend.

Weitere Quellen, Stand Oktober 2026: BSI-Pressemitteilung vom 5.12.2025 · BSI zu NIS-2 · BSI zur Meldepflicht

Kleine Zulieferer: was Ihr Kunde verlangen kann

Ein Betrieb mit zwölf Mitarbeitern und 2 Mio. € Umsatz fällt in der Regel nicht selbst unter NIS-2. Betroffen sein kann er trotzdem, über seine Kunden. Laut BSI verpflichtet das BSIG „nicht etwa alle Zulieferer oder Dienstleister indirekt“. Aber: „Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen im Sinne des BSIG müssen […] ihre Zulieferer zur Einhaltung entsprechender Sicherheitsanforderungen verpflichten.“ (BSI: Sichere Lieferkette)

In der Praxis kommt das als Fragebogen, Vertragsklausel oder Bitte um Nachweise. Das BSI empfiehlt dafür Vereinbarungen zu Risikomanagement, Sicherheitsvorfällen und Patchmanagement.

Was das Paket Sicherheit dazu beiträgt

Viele Anforderungen orientieren sich an den Mindestmaßnahmen aus § 30 Abs. 2 BSIG. So ordnen wir unser Angebot ein:

§ 30 Abs. 2 BSIGIm Paket Sicherheit
Nr. 3: Aufrechterhaltung des Betriebs, Backup-Management, Wiederherstellung nach einem NotfallTeilweise: Wiederherstellungstest der Backups jedes Quartal. Krisenmanagement gehört nicht dazu.
Nr. 10: Multi-Faktor-AuthentifizierungJa, für die Microsoft-365-Konten. Gesicherte Kommunikations- und Notfallsysteme gehören nicht dazu.
Nr. 7: Schulungen und SensibilisierungNicht im Paket. Schulungen zur Cyberhygiene bieten wir separat an.
Nr. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9: Konzepte, Vorfallbewältigung, Lieferkette, Schwachstellen, Wirksamkeitsprüfung, Kryptographie, Personal und ZugriffNicht Teil unseres Angebots. Updates und Monitoring ersetzen keine Konzepte.

Wichtig: Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche Prüfung und kein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS). Wir übernehmen technische Teile. Konzepte, Dokumentation und Meldungen bleiben in Ihrer Verantwortung.

Bringen Sie den Fragebogen Ihres Kunden zum Erstgespräch mit. Wir zeigen Ihnen, welche Punkte wir abdecken und wo Sie selbst antworten müssen.

Wenn es brennt: die ersten Schritte

Das BSI hat dafür die IT-Notfallkarte „Verhalten bei IT-Notfällen“ herausgegeben, einen Aushang wie beim Brandschutz, kostenlos als PDF und auch auf Polnisch. Die Kernpunkte:

  1. Ruhe bewahren und melden. Lieber einmal zu oft anrufen als einmal zu wenig.
  2. Die Arbeit am betroffenen Gerät einstellen.
  3. Beobachtungen notieren: Wer meldet? Welches Gerät? Was ist passiert, wann, und wo steht es?
  4. Gegenmaßnahmen nur nach Anweisung der zuständigen Ansprechpartner.

Je nach Fall kommen Meldungen hinzu:

  • NIS-2-pflichtige Unternehmen: Erstmeldung an das BSI spätestens nach 24 Stunden.
  • Personenbezogene Daten betroffen: Meldung an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO, möglichst binnen 72 Stunden.
  • Strafanzeige: Jedes Bundesland hat beim Landeskriminalamt eine Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) für Unternehmen.

Unsere Zeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr. In dieser Zeit zählen auch die 8 Arbeitsstunden im Paket Sicherheit: Was am Freitagabend passiert, bearbeiten wir am Montag. Wir bieten keinen Notdienst und keine 24/7-Bereitschaft. Wochenend-Support gibt es für 200 € im Monat, Feiertags-Support für 100 €. Ohne Betreuungsvertrag helfen wir über die IT-Soforthilfe zu 95 € pro Stunde.

FAQ

Häufige Fragen zur IT-Sicherheit

Ist unser kleines Unternehmen von NIS-2 betroffen?
In der Regel nicht direkt. Betroffen ist, wer in einem Sektor aus Anlage 1 oder 2 des BSIG tätig ist und mindestens 50 Beschäftigte oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme hat. Einige Einrichtungsarten gelten unabhängig von der Größe. Eine erste Orientierung gibt die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI.
Unser Kunde verlangt Nachweise zur IT-Sicherheit. Was nun?
Klären Sie zuerst, was genau im Vertrag oder Fragebogen steht, denn das ist von Kunde zu Kunde verschieden. Backups mit Wiederherstellungstest und MFA decken wir im Paket Sicherheit ab. Sicherheitskonzepte, Richtlinien und ein ISMS gehören nicht zu unserem Angebot.
Erfüllen wir mit dem Paket Sicherheit die NIS-2-Pflichten?
Nein. Das Paket deckt technische Teile ab, etwa Backups und Multi-Faktor-Authentifizierung. Risikoanalyse, Konzepte, Dokumentation, Meldungen und die Pflichten der Geschäftsleitung bleiben bei Ihnen. Unsere Einordnung ersetzt keine rechtliche Prüfung.
Warum testen Sie die Wiederherstellung der Backups?
Weil eine Sicherung erst etwas wert ist, wenn sie sich zurückspielen lässt. Manche Fehler zeigen sich erst dabei, etwa ein Ordner, der nie mitgesichert wurde, oder ein Archiv, dessen Passwort niemand mehr kennt.
Was passiert, wenn am Wochenende etwas ausfällt?
Ohne Zusatz kümmern wir uns am nächsten Werktag darum, denn wir bieten keinen Notdienst. Wochenend-Support kostet 200 € im Monat, Feiertags-Support 100 €.

Wo steht Ihre IT-Sicherheit heute?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welches Paket passt und was zuerst dran ist. Den Fragebogen Ihres Kunden können Sie gleich mitbringen.

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Erstgespräch kostenlos und unverbindlich. Wir schauen gemeinsam, was Sie brauchen – und ob wir zueinander passen.